Sehr geehrte Ausbilder!
Aufgrund der Kostenstruktur war es notwendig, grundlegende Änderungen durchzuführen. Um die
Schulgebühr nicht erhöhen zu müssen, haben wir uns entschlossen, nurmehr einmal im Jahr neue
Schülerinnen aufzunehmen dafür die theoretische Ausbildung im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten auf 2 Jahre zu komprimieren. D.h. im Klartext, dass die mind. 600 Unterrichtseinheiten
jetzt auf 2 Jahre aufgeteilt werden und daher die Kosten pro Teilnehmerin gleichbleiben können.
Für die Ordinationen bedeutet das, dass die Auszubildende, die ab dem WS 2020 mit der Schule für ZAss
beginnt, nurmehr für 2 Jahre einmal wöchentlich in der Ordination fehlt. Die bestehenden Klassen bleiben
3-jährig. Die praktische Ausbildungszeit in der Ordination mit mind. 3000 Stunden und 3 Jahren bleibt gleich.
Informationen zur Aufnahme in den 2-jährigen Lehrgang finden Sie unter dem Menüpunkt „Ausbildung“.
Für Fragen steht Ihnen das FAZ-Team unter Tel: 050511 4020, 4022 oder 4023 von Mo – Do, 7:30 – 14:30 Uhr gerne zur Verfügung.