Zahnärztliche Assistenz ZAss

Strahlenschutzfortbildung für Zahnärztliche Assistentinnen ab 2021 – Umsetzung der gesetzlichen Pflicht durch das FAZ

07 Februar 2025 von  14:00 bis 18:00 Uhr

Kurskosten 180 Euro pro Teilnehmer/in

Mit der Novelle der Medizinischen Strahlenschutzverordnung vom Februar 2018 wurde vom Gesetzgeber trotz des massiven Widerstands der Zahnärztekammer aufgrund einer EURATOM-Richtlinie neben weiteren Berufen auch für Zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten eine Fortbildungsverpflichtung im Bereich Strahlenschutz eingeführt.
Wie für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst, umfasst auch diese Fortbildungsverpflichtung das Ausmaß von vier Stunden und ist alle fünf Jahre zu erbringen. Die Fortbildung ist für bestehendes Personal erstmalig bis Ende 2023 nachzuweisen. Für neue aufgenommene (fertig ausgebildete) Zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten beginnt das erste Fünf-Jahres-Intervall mit dem der Anstellung folgenden Jahr zu laufen.

 

Anmeldeformular Strahlenschutzfortbildung