Alles Wichtige zur Anmeldung.
ANMELDUNGEN 2024 ABGESCHLOSSEN
Dieses Jahr bietet die FAZ erstmals einen Aufnahmetest vor Aussbildungsstart an. Der Test ist freiwillig und soll bei der Einschätzung helfen, ob dem Unterricht in sprachlicher Hinsicht gefolgt werden kann.
Für den Fall, dass die Deutschkenntnisse noch zu wenig ausgeprägt sind, empfiehlt die FAZ vor dem Schulbesuch einen Deutschkurs. Sprachbarrieren erschweren das Erreichen des Ausbildungsziels und können dazu führen, dass der gesamte Lehrgang wiederholt werden muss. Damit verbunden ist, dass nochmals die Kursgebühr entrichtet werden muss und sich die Ausbildungszeit massiv verlängert.
Das Ergebnis des Aufnahmetests wird dem/der Auszubildende/n postalisch übermittelt. Bitte vereinbaren Sie als Dienstgeber vorab mit der/dem Auszubildende/n, dass Sie über das Ergebnis des Tests informiert werden.
Die Entscheidung, ob die theoretische Ausbildung trotz mangelnder Deutschkenntnisse begonnen werden soll, liegt – sofern sämtliche Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schule vorliegen – beim jeweiligen Dienstgeber in Absprach der/dem Auszubildende/n.
Termine
Linzer Summerschool 1 Jahr beginnt am 17.06.2024 bis 05.07.2024
Wöchentlicher Lehrgang 1 Jahr beginnt am Dienstag 10.09.2024
Linzer Summerschool 2 Jahr startet wieder ab 19.08.2024 bis 06.09.2024
Anmeldung
Die Anmeldung wird ab 2024 per Onlineformular zum Hochladen sein.
Es können nur vollständige Anmeldungen bearbeitet und hochgeladen werden.
Eine Auskunft über den Aufnahmestatus kann erst ca. eine Woche nach Anmeldeschluss erteilt werden.
Anmeldezeitraum
Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Simone Griesmann von
Mo – Do 09:00 – 13:30 Uhr
unter Tel: 050511 – 4022
oder via Mail: faz@ooe.zahnaerztekammer.at
gerne zur Verfügung.
Allgemeine Voraussetzungen
Ein aufrechtes Dienstverhältnis
- zu einem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs oder zu einem Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- zu einem Träger einer Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Universitätsklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- zu einem Träger eines Zahnambulatoriums oder einer sonstigen Krankenanstalt im Rahmen der Abteilung oder sonstigen Organisationseinheit für Zahnheilkunde oder für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
- Für die Berufsausübung eforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B2)
Eine Erklärung des Dienstgebers, dass dieser mit dem Lehrgangsbesuch einverstanden ist.
Ein positiver Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (Zeugnis der 9. od. höheren Schulstufe – jedoch KEIN Berufsschulzeugnis).
Ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate).
Ein Strafregisterauszug zum Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Vertrauenswürdigkeit (nicht älter als drei Monate).
Die Einwilligungserklärung der/des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen (das 18. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet).
Eine mindestens 6-monatige praktische Ausbildungszeit in der zahnärztlichen Ordination ist nachzuweisen (Kopie Dienstvertrag).
Diese zusätzlichen Unterlagen werden von der Schule für die Aufnahme in den Lehrgang benötigt:
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepasskopie
- Für Mitarbeiterinnen aus Ländern, für die eine Zugangsbeschränkung zum österreichischen Arbeitsmarkt besteht, bitte eine leserliche Kopie der Arbeitsgenehmigung beilegen.
Die Anmeldung wird ab 2024 per Onlineformular zum Hochladen sein. Es können nur vollständige Anmeldungen bearbeitet und hochgeladen werden. Eine Auskunft über den Aufnahmestatus kann erst ca. eine Woche nach Anmeldeschluss erteilt werden.
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