Alles Wichtige zur Anmeldung.
Anmeldung für die Sommerschool 2025-2027 abgeschlossen!
Anmeldung für die Winterschool 2026-2028 ab August/September 2025 möglich.
Termine
Linzer Summerschool 2. Schuljahr/Klasse startet wieder ab 16.06.2025 bis 04.07.2025
Linzer Summerschool 1. Schuljahr/Klasse beginnt am 18.08.2025 bis 05.09.2025
Linzer Winterschool 1. Schuljahr/Klasse beginnt am 19.01.2026 bis 06.02.2026
Anmeldung
Es können nur vollständige Anmeldungen bearbeitet und hochgeladen werden.
Eine Auskunft über den Aufnahmestatus kann erst ca. eine Woche nach Anmeldeschluss erteilt werden.
Unvollständige Anmeldungen können bei der Reihung nicht berücksichtigt werden.
Anmeldeformular und Vorlagen finden Sie (bei möglicher Anmeldung) am Ende dieser Seite.
Anmeldezeitraum
Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Simone Griesmann von
Mo – Do 09:00 – 13:30 Uhr
unter Tel: 050511 – 4022
oder via Mail: faz@ooe.zahnaerztekammer.at
gerne zur Verfügung.
Allgemeine Voraussetzungen
Ein aufrechtes Dienstverhältnis
- zu einem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs oder zu einem Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- zu einem Träger einer Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Universitätsklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- zu einem Träger eines Zahnambulatoriums oder einer sonstigen Krankenanstalt im Rahmen der Abteilung oder sonstigen Organisationseinheit für Zahnheilkunde oder für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
- Für die Berufsausübung eforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B2)
Eine Erklärung des Dienstgebers, dass dieser mit dem Lehrgangsbesuch einverstanden ist.
Ein positiver Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (Zeugnis der 9. od. höheren Schulstufe – jedoch KEIN Berufsschulzeugnis).
Ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate).
Ein Strafregisterauszug zum Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Vertrauenswürdigkeit (nicht älter als drei Monate).
Die Einwilligungserklärung der/des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen (das 18. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet).
Eine mindestens 6-monatige praktische Ausbildungszeit in der zahnärztlichen Ordination ist nachzuweisen (Kopie Dienstvertrag).
Diese zusätzlichen Unterlagen werden von der Schule für die Aufnahme in den Lehrgang benötigt:
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepasskopie
- Für Mitarbeiterinnen aus Ländern, für die eine Zugangsbeschränkung zum österreichischen Arbeitsmarkt besteht, bitte eine leserliche Kopie der Arbeitsgenehmigung beilegen.
Es können nur vollständige Anmeldungen bearbeitet und hochgeladen werden.
Eine Auskunft über den Aufnahmestatus kann erst ca. eine Woche nach Anmeldeschluss erteilt werden.